REGELUNG ZUR BEHANDLUNG VON REKLAMATIONEN
Allgemeine Bestimmungen
- Diese Regelung zur Behandlung von Reklamationen legt das Verfahren zur Meldung und gegebenenfalls Beseitigung von Mängeln oder zum Austausch von Geräten fest, für die eine Garantie gewährt wurde und die vom Unternehmer gekauft wurden.
- Den folgenden Begriffen wird die folgende Bedeutung zugewiesen:
- Garantiegeber – Verna sp. z o. o., mit Sitz in: ul. Aleja Prymasa Tysiąclecia 46/1, 01-242 Warschau, eingetragen im Nationalen Gerichtsregister durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warschau, XIX Wirtschaftsabteilung KRS unter der Nummer KRS: 0001047663, NIP: 5273067158, REGON: 525902532,
- Reklamiertes Produkt – das Produkt, für das eine Garantie gewährt wurde;
Unternehmer – eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit ausübt.
Reklamation einreichen
- Die Reklamation muss durch das Senden des ausgefüllten Formulars (Vorlage herunterladen) an die Adresse: reklamacje@vernagsm.pl eingereicht werden.
Versand
- Der Unternehmer sollte das reklamierte Produkt an folgende Adresse senden:
Verna Sp. z o.o.
Al. Prymasa 1000-lecia 46/312
01-242 Warschau - Der Unternehmer sollte dem reklamierte Produkt beilegen:
- Reklamationsformular (zum Download oben auf der Seite)
- Die Elemente des Sets, mit denen das reklamierte Produkt gekauft wurde (z.B. Ladegerät mit Kabel, Kopfhörer mit Ladeetui und Kabel), sofern das Set als ein Produkt gekauft wurde.
- Die Sendung sollte angemessen gegen Beschädigungen während des Transports gesichert werden.
- Die Reklamationsabteilung führt die Überprüfung des reklamierten Produkts und der erhaltenen Dokumente durch.
Garantiebedingungen
- Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Produkte, deren Garantiezeit abgelaufen ist;
- Produkte mit sichtbaren Spuren von Eingriffen, die nicht dem Zweck des Produkts entsprechen;
- Produkte, die modifiziert oder beschädigt wurden, weil versucht wurde, sie selbst zu reparieren;
- Produkte, die nicht mit einer Beschreibung der Mängel versehen sind.
- Im Falle der Anerkennung der Reklamation als berechtigt wird der Garantiegeber:
dem Unternehmer ein mangelfreies Produkt liefern oder eine Korrekturrechnung für das reklamierte Produkt ausstellen, die auf die vom Unternehmer angegebene Rechnung verweist.
Fristen
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bearbeiten.
Schlussbestimmungen
- In Angelegenheiten, die in dieser Regelung nicht geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Diese Regelung tritt am 16.08.2022 in Kraft.
Außergerichtliche Möglichkeiten zur Behandlung von Reklamationen und zur Geltendmachung von Ansprüchen
Wir informieren, dass es Möglichkeiten gibt, außergerichtliche Verfahren zur Behandlung von Reklamationen und zur Geltendmachung von Ansprüchen in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten ist freiwillig und kann nur erfolgen, wenn beide Parteien des Streits zustimmen.
- Der Verbraucher kann einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bezüglich des geschlossenen Kaufvertrags an die Handelsinspektion richten, gemäß Art. 36 des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Handelsinspektion (Dz.U. 2001 Nr. 4, poz. 25 mit Änderungen).
- Der Verbraucher kann auch einen Antrag auf Entscheidung über den Streit bezüglich des geschlossenen Kaufvertrags durch ein ständiges Schiedsgericht, das beim zuständigen regionalen Inspektorat der Handelsinspektion tätig ist, gemäß Art. 37 des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Handelsinspektion (Dz.U. 2001 Nr. 4, poz. 25 mit Änderungen), stellen.
- Die Europäische Kommission stellt auch eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zur Verfügung (ODR-Plattform). Diese ist unter folgender Adresse verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.